Was ist dran am Mythos um den „Heizungshammer“?

floth blog Heizungshammer

Die Ausgangslage: Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Ein beträchtlicher Anteil an jährlichen CO2-Emissionen wird durch den Bau- und Gebäudesektor verursacht, weshalb ein entschlossenes Umsteuern auf nachhaltige Konzepte und Technologien in diesen Branchen auch einen beträchtlichen Fortschritt auf diesem gesamtgesellschaftlichen Weg darstellt.

Heizen als Klimafaktor: Das sagen die Zahlen

Während der Bewirtschaftungsphase von Immobilien nimmt die Wärmeerzeugung den größten Anteil bei den Emissionen ein. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen und für das Warmwasser benötigt. Und die vorhandenen Heizungsanlagen werden nach wie vor fast ausschließlich mit fossilen Brennstoffen, also vorwiegend Gas und Öl, betrieben. 80 Prozent dieser Wärme wird mit fossiler Energie erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt fast jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl.
Anhand dieser Zahlen lässt sich einsehen, dass in diesem Bereich enormes Einsparungspotential besteht und die Wärmewende weg von fossilen Brennstoffen hin zu Erneuerbaren Energien einen effektiven Schritt zur Minderung von Treibhausemissionen und für das Erreichen der Klimaziele bedeutet.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als politisches Signal für den Neustart im Gebäudesektor

Um diese Entwicklung auch politisch nachhaltig zu fördern und die hohe Abhängigkeit von fossilen Energien in der Beheizung von Gebäuden allmählich zu überwinden, hat die Regierungskoalition mit allen Parteien der Ampel am 19.04.2023 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Umstieg auf die Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien sozialverträglich und durch gezielte Investitionsanreize regeln soll.
Indem es die Dekarbonisierung des Wärmebereichs einleitet und schrittweise umsetzt, leistet es in seinen pragmatischen Grundzügen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Zugleich wird damit auch Rechtssicherheit für die Branche und die Eigentümer geschaffen. Infolgedessen lassen sich Fehlinvestitionen leicht vermeiden. Das Gesetz ist seitens der Politik als Startschuss für klare Modernisierungs- und Investitionsanreize auf dem Massenmarkt „Erneuerbare Wärme“ zu verstehen.

Die Finanzierung der Heizungswende

Da eine neue Heizungsanlage eine langfristige und vergleichsweise teure Investition darstellt, soll die Wärmewende mittels umfassender staatlichen Hilfen in Form von Zuschüssen, günstigen Krediten und Steuererleichterungen frühzeitig befördert werden. Schließlich beträgt die Nutzungsdauer einer neuen Heizung etwa 20 bis 30 Jahre.
Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte das also am besten direkt nachhaltig tun. Dafür wird er von staatlicher Seite finanziell entsprechend belohnt. Angesichts der gesetzlichen Fakten wirkt die starke Aufregung und die erhitzte öffentliche Debatte um den „Heizungshammer“ GEG zunächst einmal schwer verständlich und sachlich nicht gerechtfertigt.

Ein „Heizungshammer“ macht Nägel mit Köpfen

Symbolisch als Werkzeug und Vehikel betrachtet, bedeutet das Gesetz eine bewusste und entschiedene Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu Erneuerbaren Energien als zukünftigen Energielieferanten. Das Bild vom Hammer legt zwar nahe, dass fossile Brennstoffe scheinbar mit einem Schlag aus der Welt befördert und durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Tatsächlich geht es aber darum, durch nachdrückliches politisches Vorgehen klimapolitisch „Nägel mit Köpfen zu machen.“
Schaut man sich das Gesetz jenseits vom gewaltigen Medienlärm um politische Interessen und der dabei verbreiteten Ängste näher an, dann gleicht der öffentlich kommunizierte Hammerschlag eher einem ausdauernden Hämmern und Klopfen für das Erreichen der Klimaziele: Bis zum Stichtag 31.12.2044 sollen fossil betriebene Heizungsanlagen stufenweise durch Wärmeerzeuger ausgetauscht werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien funktionieren.

Was das GEG für die Wirtschaft bringt

Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse, und auch Wasserstoff und Co. stehen uns potenziell unbegrenzt und überall zur Verfügung.
Sie sind nicht nur unentbehrlich für einen effektiven Klimaschutz, sondern machen Deutschland volkswirtschaftlich prinzipiell unabhängig von Rohstoffimporten und damit von deren Lieferanten sowie Preissprüngen auf dem Rohstoffmarkt. Angesichts aktueller globaler geopolitischer Veränderungen ist es wichtig, die Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und so auch deren Sicherheit zu gewährleisten.
Des Weiteren fördert das Gesetz technologische Innovationen, die in ihrer Stoßrichtung insgesamt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und zugleich neue Märkte erschließen können.

Wie sozial ist das GEG?

Auf eine hohe Sozialverträglichkeit wurde bereits in der 1. Fassung des Gesetzes Wert gelegt. Aufgrund der beträchtlichen kritischen Resonanz auf den „Heizungshammer“ seitens der Opposition, von Verbänden und anderen Interessenvertretungen, einigen Medienhäusern und Teilen der Bevölkerung, ist das GEG auch diesbezüglich nun noch weiter ausgestaltet worden. Der Umstieg soll noch stärker als zuvor sozial möglichst gerecht und mit noch stärkerem Blick auf die Kapazitäten und möglichen Entwicklungen der Märkte, also betont „technologieoffen“ erfolgen.

Heizungstausch mit staatlicher Unterstützung

Sanierungen (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude).
Hier werden staatliche Förderinstrumente für Einzelmaßnahmen und systemische Sanierungen eingesetzt, die Gebäude klimafreundlicher und z. B. wie bei der Förderung des altersgerechten Umbaus das Wohnen sozial ausgewogener machen. Für das Voranbringen der Heizungswende wird dieses Förderkonzept noch erweitert.
Das Förderprogramm besteht aus einer einheitlichen Grundförderung in Form eines Zuschusses (30% der Investitionskosten), welcher durch 1 von insgesamt 3 zu der Fördersituation passenden Klimabonus (10%-20%) erhöht werden kann sowie durch staatliche Kreditförderung. Bei selbstgenutztem Eigentum können je nach Lebenssituation Steuererleichterungen geltend gemacht werden.
Das Kreditprogramm kann von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. Andere systemische Sanierungsmaßnahmen bleiben weiterhin förderfähig, so die Förderung der Sanierung auf Effizienzhaus/-gebäudeniveau durch KfW-Kredite.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können auch Städte und Kommunen Fördermittel in Anspruch nehmen und ihren Gebäudebestand energetisch modernisieren. Daneben werden BEG Einzelmaßnahmen wie Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und Anlagentechnik wie bisher unterstützt.

Das viel zitierte Heizungsverbot existiert nicht

Da innerhalb der öffentlichen Debatte um das GEG rhetorische Zuspitzungen und Übertreibungen wie „Heizungshammer“, „Heizungsverbot“ und auch „Heizungsideologie“ im Umlauf sind und massive Ängste vom drohenden Verlust des Zuhauses und Fantasien von „Enteignung“ bewusst wie unbewusst geschürt und beschworen werden, fassen wir für Sie die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes (Stand 24.05.2023) nochmals kurz zusammen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.energiewechsel.de finden Sie in den FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie alle wichtigen Informationen dazu kompakt, aktuell und verständlich aufbereitet.

Die Fakten des Heizungsgesetzes

Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber zu mindestens 65 Prozent grüne Gase (z. B. Biomethan) oder grüne Öle beziehen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
Richtig jedoch ist, dass eine zeitliche Obergrenze gilt. Heizkessel dürfen nur noch bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist Heizen mit fossilem Erdgas nicht mehr zulässig. Gaskessel können ab diesem Zeitpunkt nur noch mit 100 Prozent grünen Gasen weiter betrieben werden.
Es gibt viele verschiedene Energieträger, die dafür infrage kommen, z. B. Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse, sogar Wasserstoff und neue technologische Entwicklungen werden hier einbezogen.
Die Regelung ist explizit technologieoffen.
Es gibt also ganz verschiedene Möglichkeiten, die Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien umzusetzen.
Bestehende Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden, kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist, gelten langjährige Übergangsfristen sowie verschiedene Härtefallregelungen.
Durch die Regelungen soll gewährleistet werden, dass die mit der Investition einhergehenden finanziellen Belastungen sozial gerecht verteilt werden.
Ausnahmen von der Pflicht zum Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien sind grundsätzlich für alle möglich, die aus wirtschaftlichen Gründen die Investition nicht tätigen können. So wurde die hochemotional geführte Debatte um hochbetagte selbstnutzende Eigentümer dahingehend gelöst, dass diese ab einem Alter von 80 Jahren im Falle einer Heizungshavarie von der Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen befreit werden.

Was vom Mythos von der „Heizungsideologie“ übrig bleibt

Im Zusammenhang mit der Heizungswende fällt besonders stark auf, wie elementar wichtig eine frühzeitige gelingende Kommunikation von maßgeblichen Veränderungen für den Weg in eine nachhaltige Zukunft ist. 65 Prozent der Deutschen halten den Umwelt- und Klimaschutz für ein sehr wichtiges Thema, auch zur Zeit der Corona-Pandemie. Die mediale Rhetorik hingegen setzt auf Aufmerksamkeit und Zuspitzung von Konflikten. Wenn echte Nachhaltigkeitsziele jedoch lediglich für die eigenen wirtschaftlichen und politischen Ziele instrumentalisiert werden, verschenkt unsere Gesellschaft einige Chancen für den gelungenen Umbau.
Davon unabhängig ist zu sagen, dass die politische Weichenstellung in der Bau- und Immobilienwirtschaft eindeutig nachhaltige Lösungen verlangt, sodass Sie mit unseren Projekten schon jetzt auf der sicheren Seite stehen. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre persönlichen Förderungsmöglichkeiten.

Das könnte Sie auch interessieren